Landesbauordnung NRW novelliert.

Abstände zu Brandwänden für Photovoltaik und Solarthermie gestrichen

Der vorgeschriebene Abstand von Photovoltaik-Anlagen (auch Solarthermieanlagen) auf Reihenhäusern wird reduziert. Die Neuerung dazu, wie sie seit dem Runderlas gilt: „Mit dem Erlass können Solaranlagen bei Ein- und Zweifamilienhäusern (genauer: Gebäudeklassen 1 und 2) ohne Abstand zur Grenzwand auf Dächern installiert werden.“ Die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Reihenhäuser soll mit dieser Regelung attraktiver gemacht werden.

Abstandsflächen für Wärmepumpen aufgehoben

Auch für Wärmepumpen schafft die Landesbauordnung neue Möglichkeiten. Die Leistungsgrenze entfällt am 1. Januar 2024 komplett. Mit der neuen Landesbauordnung werden auch die Abstandsflächen für Wärmepumpen aufgehoben. Auch diese Neuregelung soll das Aufstellen der Geräte in Ein- und Zweifamilienhäusern ermöglichen. Die Regelungen des Schallschutzes gelten nach wie vor.

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.